AGB's

1. Allgemeines

Unseren sämtlichen - auch künftigen - Lieferungen und Leistungen liegen diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen zugrunde. Abweichungen und Ergänzungen, insbesondere widersprechende Geschäftsbedingungen des Käufers, gelten als widersprochen und ausgeschlossen, sofern wir nicht schriftlich zugestimmt haben.


2. Angebot und Vertragsabschluss

Eine Bestellung des Käufers, die als Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrages zu qualifizieren ist, können wir innerhalb von zwei Wochen durch Übersendung einer Auftragsbestätigung oder durch Zusendung der bestellten Produkte annehmen. Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich, es sei denn, dass wir diese ausdrücklich als verbindlich bezeichnet haben. An allen Abbildungen, Kalkulationen, Zeichnungen sowie anderen Unterlagen behalten wir uns unsere Eigentums-, Urheber- sowie sonstigen Schutzrechte vor. Der Käufer darf diese nur mit unserer schriftlichen Einwilligung an Dritte weitergeben, unabhängig davon, ob wir diese als vertraulich gekennzeichnet haben.


3. Preise

Unsere Preise verstehen sich ausschließlich der Kosten für Verpackung, Versand undTransportversicherung sowie ausschließlich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.


4. Lieferzeit, Fristen und Verzug

Liefertermine und -fristen sind für uns unverbindlich, es sei denn, sie sind von uns im Einzelfall schriftlich als verbindlich bestätigt worden. Die von uns angegebene Lieferzeit beginnt erst, wenn die technischen Fragen abgeklärt sind und der Käufer seine ihm obliegenden Verpflichtungen ordnungsgemäß und rechtzeitig erfüllt hat. Verzögerungen, die der Käufer zu vertreten hat, verlängern die Lieferzeit entsprechend.

Im Falle Höherer Gewalt sind wir berechtigt, unsere Leistungen für die Dauer der Behinderung und einer anschließenden Anlaufzeit hinauszuschieben oder, wenn sie uns die Leistung unmöglich macht oder wesentlich erschwert, vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten. Als Höhere Gewalt gelten insbesondere Streiks, Aussperrungen, sonstige unvorhersehbare Betriebsstörungen, Rohstoffverknappungen und sämtliche für uns im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses mit dem Käufer nicht vorhersehbaren Ausfälle und/oder Verzögerungen betreffend unsere Selbstbelieferung.

Kommen wir mit der Erfüllung unserer Leistung in Verzug, kann der Käufer - sofern er glaubhaft macht, dass ihm hieraus ein Schaden entstanden ist - eine Entschädigung für jede vollendete Woche des Verzuges von je 0,5%, insgesamt jedoch von höchstens 5 % des Preises für den Teil der Lieferung verlangen, der wegen des Verzuges nicht in zweckdienlichen Betrieb genommen werden konnte.

Sowohl Schadenersatzansprüche des Käufers wegen Verzögerung der Lieferung als auch Schadenersatzansprüche statt der Leistung, die über die vorgenannten Grenzen hinausgehen, sind in allen Fällen verzögerter Lieferung , auch nach Ablauf einer dem Verkäufer gesetzten Frist, ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit zwingend gehaftet wird. Vom Vertrag kann der Käufer nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen zurücktreten, soweit die Verzögerung der Lieferung von uns zu vertreten ist.

Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Käufers ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden. Der Käufer ist verpflichtet, auf Verlangen des Verkäufers innerhalb einer angemessenen Frist zu erklären, ob er wegen der Verzögerung der Lieferung vom Vertrag zurücktritt oder auf der Lieferung besteht. Wir behalten uns vor, Lieferungen und Leistungen an den Käufer nur dann vorzunehmen, wenn unsere sämtlichen fälligen Forderungen aus vorangegangenen Lieferungen und Leistungen beglichen sind. Im Falle des Annahmeverzugs des Käufers steht uns auch das Recht zu, über die vom Käufer gekaufte Ware anderweitig zu verfügen und innerhalb einer angemessenen, von uns zu bestimmenden Frist gleichartige Ware zu den vereinbarten Bedingungen zu liefern.


5. Gefahrenübergang

Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald wir die Sache dem Spediteur, Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt ausgeliefert haben. Wir nehmen Transport- und alle sonstigen Verpackungen nach Maßgabe der Verpackungsverordnung nicht zurück. Der Käufer hat für die Entsorgung der Verpackung auf eigene Kosten zu sorgen. Diese Regelung gilt auch für etwaige Versendungen im Rahmen von Ersatzlieferungen oder nach Durchführung von Nachbesserungen durch uns.

Wird der Versand auf Wunsch oder aus Verschulden des Käufers verzögert, so lagern wir die Waren auf Kosten und Gefahr des Käufers. In diesem Fall steht die Anzeige der Versandbereitschaft dem Versand gleich. Bei etwaigen Rücksendungen durch den Käufer an uns trägt der Käufer die Gefahr bis zur Übergabe in unseren Geschäftsräumen. Etwaige Rücksendungen durch den Käufer haben in jedem Fall frachtfrei zu erfolgen.


6. Zahlung

Unsere Rechnungen sind sofort nach Erhalt ohne Abzug fällig. Die Lieferung von Ersatzteilen erfolgt nur gegen Nachnahme. Zahlungen haben auf eines der in unseren Rechnungen genannten Konten zu erfolgen. Schecks werden nur erfüllungshalber entgegengenommen, wobei die Zahlung nur dann vertragsgemäß ist, wenn der Scheckbetrag einem unserer Konten vor Ablauf der maßgeblichen Zahlungsfrist vorbehaltlos gutgeschrieben ist.

Bei Überschreitungen des maßgeblichen Zahlungsziels sind wir unbeschadet weiterer Ansprüche berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz zu verlangen, ohne dass es einer Mahnung bedarf. Bei Teillieferungen können Teilrechnungen entsprechend dem Umfang der Teillieferung gestellt werden. Sind Teilzahlungen vereinbart, wird sofort der gesamte noch offenstehende Restbetrag fällig, falls der Käufer mit einer Rate länger als eine Woche in Rückstand gerät. Ein Recht zur Aufrechnung oder Zurückbehaltung steht dem Käufer nur dann zu, falls seine Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.


7. Beschaffenheit

Für die Beschaffenheit von Sachen sind die Angaben in den Angeboten oder Auftragsbestätigungen maßgeblich. Eine Eignung für den vertraglich vorausgesetzten Zweck ist nur geschuldet, sofern wir dies ausdrücklich zusagen. Wiedergaben von Sachen in Katalogen oder sonstigen Darstellungen verstehen sich als beispielhaft. Wesentliche, im Gewährleistungsfall zum Rücktritt vom Vertrag berechtigende Produkteigenschaften sind nur solche, die als zugesicherte Eigenschaften gekennzeichnet sind. Die Kompatibilität unserer Sachen mit bereits vorhandenen technischen Lösungen des Kunden ist nur bei Vereinbarung geschuldet. Wir sind ohne Auftrag des Kunden nicht verpflichtet, dessen Angaben auf technische Schlüssigkeit hin zu prüfen.


8. Gewährleistung

Im Falle rechtzeitig erhobener und begründeter Mängelrügen sind wir nach unserer Wahl verpflichtet, nachzubessern oder mangelfreien Ersatz zu liefern. Voraussetzung ist in jedem Fall, dass die gekaufte Ware entsprechend unseren jeweiligen Produktspezifikationen betrieben und gemäß unseren Richtlinien gepflegt worden ist. Im Falle der Erstellung oder Lieferung von Software gelten die gesonderten Vertragsbedingungen.

Der Käufer hat uns die zur etwaigen Mängelbeseitigung nach unserem billigen Ermessen erforderliche Zeit und Gelegenheit zu gewähren. Andernfalls sind wir von jeglicher Gewährleistungsverpflichtung befreit. Letzteres gilt auch für den Fall, dass der Käufer oder ein Dritter Geräte öffnet oder Eingriffe irgendwelcher Art, insbesondere Veränderungen oder Reparaturen, an der von uns gelieferten Ware vornimmt oder die Ware anderweitig unsachgemäß behandelt wird. Wir tragen im Falle der Mangelbeseitigung die erforderlichen Aufwendungen, soweit diese sich nicht erhöhen, weil der Vertragsgegenstand sich an einem anderen Ort als dem Erfüllungsort befindet.

Für den Fall, dass durch Nachbesserung und/oder Ersatzlieferung ein von uns zu vertretender Mangel nicht beseitigt wird, kann der Käufer die Herabsetzung des Kaufpreises verlangen und, sofern über die Herabsetzung keine Einigung zustande kommt, vom Vertrag zurücktreten. Darüber hinausgehende Ansprüche nach den nachfolgenden Regelungen sind nicht ausgeschlossen.

Die Gewährleistungsansprüche des Käufers verjähren ein Jahr nach Ablieferung der Ware bei dem Käufer, es sei denn, wir haben den Mangel arglistig verschwiegen; in diesem Fall gelten die gesetzlichen Regelungen. Der Anspruch ist ausgeschlossen, wenn der Käufer seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügepflichten nicht ordnungsgemäß nachgekommen ist.

Die Verpflichtung zur Rücknahme oder Minderung ist ausgeschlossen, soweit es sich um einen Mangel aufgrund von Werbeaussagen oder sonstiger vertraglicher Vereinbarungen handelt, die nicht von uns herrühren, oder wenn der Käufer gegenüber dem Endverbraucher eine besondere Garantie abgegeben hat. Die Verpflichtung ist ebenfalls ausgeschlossen, wenn der Käufer selbst nicht aufgrund der gesetzlichen Regelungen zur Ausübung der Gewährleistungsrechte gegenüber dem Endverbraucher verpflichtet war oder diese Rüge gegenüber einem ihm gestellten Anspruch nicht vorgenommen hat. Dies gilt auch, wenn der Käufer gegenüber dem Endverbraucher Gewährleistungen übernommen hat, die über das gesetzliche Maß hinausgehen.

Wir haften uneingeschränkt nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung von uns, unseren gesetzlichen Vertretern oder unseren Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für Schäden, die von der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz umfasst werden. Für Schäden, die nicht von Satz 1 erfasst werden und die auf vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzungen sowie Arglist von uns, unseren gesetzlichen Vertreter oder unseren Erfüllungsgehilfen beruhen, haften wir nach den gesetzlichen Bestimmungen. In diesem Fall ist aber die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt, soweit wir, unsere gesetzlichen Vertreter oder unsere Erfüllungsgehilfen nicht vorsätzlich gehandelt haben. In dem Umfang, in dem wir bezüglich der Ware oder Teile derselben eine Beschaffenheits- und/oder Haltbarkeitsgarantie abgegeben haben, haften wir auch im Rahmen dieser Garantie. Für Schäden, die auf dem Fehlen der garantierten Beschaffenheit oder Haltbarkeit beruhen, aber nicht unmittelbar an der Ware eintreten, haftet wir allerdings nur dann, wenn das Risiko eines solchen Schadens ersichtlich von der Beschaffenheits- und Haltbarkeitsgarantie erfasst ist.

Wir haften auch für Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht werden, soweit die Fahrlässigkeit die Verletzung solcher Vertragspflichten betrifft, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflichten). Wir haften jedoch nur, soweit die Schäden typischerweise mit dem Vertrag verbunden und vorhersehbar sind.

Eine weitergehende Haftung ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen, dies gilt insbesondere auch für deliktische Ansprüche oder Ansprüche auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen statt der Leistung. Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

Schadenersatzansprüche des Käufers wegen eines Mangels verjähren ein Jahr ab Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht im Fall von uns, unseren gesetzlichen Vertretern oder unseren Erfüllungsgehilfen verschuldeten Verletzungen des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, oder wenn wir, unsere gesetzlichen Vertreter vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben, oder wenn unsere einfachen Erfüllungsgehilfen vorsätzlich gehandelt haben.


9. Eigentumsvorbehalt

An sämtlichen Waren behalten wir uns das Eigentum bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der - auch künftigen - Geschäftsverbindung vor. Wird von uns gelieferte, unserem Eigentumsvorbehalt unterliegende Ware mit uns nicht gehörenden Waren verbunden oder vermischt, werden wir Miteigentümer der neuen Sache im Verhältnis unserer Waren zu den uns nicht gehörenden Waren. Die entstandene neue Sache gilt als unsere Vorbehaltsware.

Der Käufer ist zur Weiterveräußerung der gelieferten Ware bzw. der aus einer Vermischung/Verbindung entstehenden neuen Sache im Rahmen seines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebes berechtigt, wobei wir uns jedoch vorbehalten, dieses Recht jederzeit zu widerrufen. Alle ihm aus der Weiterveräußerung zustehenden Forderungen mit Nebenrechten tritt der Käufer bereits hiermit zur Sicherheit in Höhe des Wertes der uns zustehenden offenen Forderungen ab, wir nehmen diese Abtretung hiermit an. Der Käufer ist widerruflich ermächtigt und verpflichtet, die abgetretenen Forderungen einzuziehen. Wir sind berechtigt, den Abnehmern des Käufers die Abtretung jederzeit anzuzeigen.

Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware, insbesondere Pfändungen, wird der Käufer auf unser Eigentum hinweisen und uns unverzüglich benachrichtigen, damit wir unsere Eigentumsrechte durchsetzen können. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, die in diesem Zusammenhang entstehenden gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten zu erstatten, haftet hierfür der Käufer.


10. Modellschutz

Dem Kunden ist es untersagt, an ihn gelieferte Sachen nachzubauen oder sich mittelbar oder unmittelbar am Nachbau der Sachen zu beteiligen. Dem Kunden ist es weiterhin untersagt, nachgebaute Sachen weder mittelbar noch unmittelbar zu vertreiben. Diese Verpflichtungen bestehen unabhängig davon, ob zu unseren Gunsten gewerblicher Rechtsschutz besteht. Für jeden Fall der Zuwiderhandlung verwirkt der Kunde eine Vertragsstrafe in Höhe von 10.000 EUR, wobei die Geltendmachung weiterer Schadenersatzansprüche unsererseits vorbehalten bleibt. Eine Anrechnung der Vertragsstrafe auf die Schadenersatzansprüche findet nicht statt.


11. Sonstiges

Ausschließlicher Gerichtsstand ist Strausberg, sofern nicht gesetzlich zwingend ein anderer Gerichtsstand vorgeschrieben ist. Dies gilt auch für Wechsel- und Scheck-Klagen und generell für den Urkundenprozess. Auf den Kaufvertrag sowie sonstige Rechtsbeziehungen zwischen dem Käufer und uns findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung, und zwar unter Ausschluss der Einheitlichen Kaufgesetze.

Sollten eine oder mehrere Bestimmungen des Vertrages einschließlich der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen nicht berührt. Die Parteien werden in einem solchen Falle unwirksame Bestimmungen durch solche wirksame Bestimmungen ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmungen möglichst nahe kommen. Sinngemäß ist bei einer etwaigen Vertragslücke zu verfahren.

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